Das Problem:
Tritt in der Folge einer Schönheitsoperation ein medizinisches Problem auf, das behandelt werden muss, kann die Krankenkasse dem Patienten diese Behandlungskosten in Rechnung stellen.
Der Hintergrund:
Schönheitsoperationen sind Eingriffe, für die Sie sich freiwillig und ohne medizinische Notwendigkeit entscheiden. Die Versichertengemeinschaft darf aber nicht mit eventuellen Folgekosten einer Schönheitsoperation belastet werden.
Die Folge:
Treten nach einer Schönheitsoperation medizinische Probleme auf, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, können erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Die Krankenhausrechnung beläuft sich schnell auf mehrere tausend Euro.
Die Krankenkasse bezahlt diese Rechnung zwar zunächst, kann und wird Ihnen dann aber bis zu 50% der Summe in Rechnung stellen.
Die Lösung:
Um das Risiko dieser zusätzlichen finanziellen Belastung abzusichern, empfehlen wir, bei allen größeren Eingriffen eine Folgekostenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung kostet einmalig etwa 150-200 Euro und übernimmt all das, was die Krankenkasse Ihnen in Rechnung stellen würde. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an. Aufgrund eines aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf dürfen wir Ihnen die Links zu den verschiedenen Versicherungsunternehmen hier leider nicht mehr anzeigen.